Jungjäger:innenbereich
Informationen zum Jagdkurs und Prüfungsablauf
Kursinformationen
- Kursdauer: Jänner bis Mai, jeweils Montagabend und einige Samstagstermine (ganztags)
- Prüfungstermin: Ende Mai/ Anfang Juni
- Kurskostenzusammensetzung:
- Kursunterlagen
- Übungsschießen
- Kursinhalte:
- Themenbereiche: Wildkunde, Jagdhunde, Waffengebrauch (Theorie und Praxis), Jagdrecht, Brauchtum, Hege, Wildkrankheiten, Wildbrethygiene, Jagdpraxis
- Reviertag
- betreutes Übungsschießen mit der Jagdbüchse und Jagdflinte
Prüfungsablauf:
Die Prüfung setzt sich aus einem Theorie – und Praxisteil zusammen.
- Theorieteil: mündliche Prüfung zu den Themenbereichen Wildkunde, Jagdhunde, Waffengebrauch, Jagdrecht, Brauchtum, Hege, Jagdpraxis, Wildkrankheiten, Wildbrethygiene
- Praxisteil: Schießen mit der Jagdbüchse und Jagdflinte




NÖ Jagdkarte
Wann darf ich in NÖ jagen gehen?
Wenn Sie in NÖ jagen gehen wollen, müssen Sie:
- eine gültige Jagdkarte oder
- eine Jagdgastkarte in Verbindung mit einer Jagdkarte eines anderen Bundeslandes oder eines anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaates mit sich führen,
- jedenfalls die Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten haben.
Die Jagdkarte wird von Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder Magistrat) ausgestellt. Dazu müssen Sie vor der Ausstellung die Jagdkartenabgabe einschließlich des Verbandsbeitrages beim NÖ Landesjagdverband, 1080 Wien, Wickenburggasse 3, bezahlt haben.
Wo bekomme ich meine NÖ Jagdkarte?
Die NÖ Jagdkarte wird Ihnen von der Bezirksverwaltungsbehörde Ihres Wohnortes ausgestellt. Grundsätzlich ist dies jene des Hauptwohnsitzes. Haben Sie keinen Hauptwohnsitz, aber einen Nebenwohnsitz (z.B. Ferienwohnung) in NÖ, ist die Bezirksverwaltungsbehörde des Nebenwohnsitzes für die Ausstellung der NÖ Jagdkarte zuständig. Haben Sie keinen Wohnsitz in NÖ (wohnen Sie z.B. in Wien) können Sie zu jeder Bezirksverwaltungsbehörde in NÖ gehen und sich dort Ihre NÖ Jagdkarte ausstellen lassen.
Wann bekomme ich eine NÖ Jagdkarte ausgestellt?
Eine NÖ Jagdkarte kann jeder Person ausgestellt werden, die die „jagdliche Eignung“ beweisen kann. Der Normalfall ist die Ablegung einer Jagdprüfung. Die Jagdprüfung können Sie bei der für Sie örtlich zuständigen Bezirksgeschäftsstelle des NÖ Landesjagdverbandes (Kontaktadresse siehe unten) machen. Wenn Sie nicht in NÖ wohnen, können Sie die Jagdprüfung beim NÖ Landesjagdverband in Wien machen.
Haben Sie bestimmte Prüfungen an der Universität für Bodenkultur abgelegt oder eine öffentliche oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Försterschule oder Forstfachschule erfolgreich abgeschlossen, brauchen sie keine Jagdprüfung machen.
Eine NÖ Jagdkarte bekommen Sie nur ausgestellt, wenn keine Verweigerungsgründe vorliegen. Verweigerungsgründe sind z.B.:
- Bestrafung wegen jagd-, natur- oder tierschutzrechtlicher Vorschriften,
- bestimmte Verurteilungen nach dem Strafgesetzbuch oder
- die Verhängung eines Waffenverbotes
Wie lang ist meine NÖ Jagdkarte gültig?
Gültig ist eine NÖ Jagdkarte nur, wenn die Jagdkartenabgabe und der Verbandsbeitrag (Beitrag zur Mitgliedschaft in NÖ Landesjagdverband) bezahlt wurde (Zahlscheinabschnitt in die Jagdkarte einlegen).
Nach der erstmaligen Ausstellung gilt die NÖ Jagdkarte für das Kalenderjahr, in dem sie ausgestellt wurde. Danach bleibt sie solange gültig, solange Sie die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag bezahlen. Die Vorschreibung der Jagdkartenabgabe und des Verbandsbeitrages erfolgt durch den NÖ Landesjagdverband.
Wenn Sie ein Jahr oder mehrere Jahre lang die Jagdkartenabgabe und den Verbandsbeitrag nicht einzahlen, verfällt die Jagdkarte nicht. Sie können dann jederzeit wieder einzahlen und die Jagdkarte wird wieder gültig.
NÖ Jagdgastkarte(n)
Jagdgastkarten werden von Personen benötigt, die in Niederösterreich auf die Jagd gehen wollen, jedoch keine NÖ Jagdkarte besitzen. Solche Jagdgäste müssen aber grundsätzlich im Besitz einer gültigen Jagdkarte eines Bundeslandes, eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates oder der Schweizer Eidgenossenschaft sein. Im Falle einer anderen Staatsangehörigkeit müssen sie eine beglaubigte Übersetzung der Jagdausübungsberechtigung und einer abgeschlossenen Jagdversicherung mit sich führen.
NÖ Jagdgastkarten werden vom NÖ Jagdverband ausgestellt. Der Jagdausübungsberechtigte (bei Jagdgesellschaften der Jagdleiter) kann unter Angabe seiner Reviernummer die gewünschte Anzahl an dreitägigen beziehungsweise 14-tägigen NÖ Jagdgastkarten bestellen.
Die Bestellung ist telefonisch unter 01 / 405 16 36 – 20 oder 22, schriftlich an den NÖ Jagdverband (Wickenburggasse 3, 1080 Wien), unter der Telefax-Nummer unter 01 / 405 16 36 – 59 oder per E-Mail an mglvw@noejagdverband.at möglich.
Jagderlaubnisschein
Der Jagderlaubnisschein wird vom Jagdausübungsberechtigten (bei Jagdgesellschaften durch den Jagdleiter) ausgestellt. Er ist für drei Aufgabenbereiche vorgesehen.
- Bestätigung für Jagdgast – freiwillig !
- Fallenjagd-Erlaubnis – als schriftliche Zustimmung des Jagdleiters – Voraussetzung !
- Erlaubnis für den Hunde- und Katzenabschuss – Voraussetzung
- Erlaubnis für das Verwenden von künstliche Nachtzielhilfen bei der Bejagung von Schwarzwild (§ 95 Abs. 4 NÖ JG) einzusetzen.