WhatsApp Newsletter Anmeldung
Sie möchten gerne über aktuelle Themen und Neuigkeiten im Jagdbezirk Gänserndorf informiert werden, dann ist der WhatsApp Newsletter genau das richtige.
Datenschutzrichtlinien
WhatsApp-Newsletter Service
Nach Erteilung Ihrer Einwilligung nehmen Sie an unserem WhatsApp-Newsletter – Service zur Übermittlung von Jagdinformationen des Jagdbezirkes Gänserndorf teil. Dabei ist es notwendig, dass wir Ihre personenbezogenen Daten (Telefonnummer, Name) zum Zweck des Nachrichtenversands verarbeiten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Name und Ihre Telefonnummer für andere Gruppenteilnehmer*innen sichtbar sind. Diese WhatsApp – Gruppe dient nur zum Teilen von Informationen und eine direkte Kontaktaufnahme zu den Gruppenadministratoren ist nicht möglich. Dafür bedienen wir uns eines Auftragsverarbeiters, der WhatsApp Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Irland, der Ihre Daten von uns erhält.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die von Ihnen gemäß § 107 Abs. 1 TKG ivm. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilte Einwilligung. Es besteht keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung zur Erteilung der Einwilligung. Die Nichterteilung der Einwilligung hat zur Folge, dass Sie keine Nachrichten von uns erhalten. Selbstverständlich können Sie Ihre Einwilligung jederzeit durch das selbstständige Verlassen der Gruppe erheben.
Datentransfer in die USA als unsicherer Drittstaat
Nichtsdestotrotz weisen wir Sie darauf hin, dass WhatsApp Teil des Facebook Konzerns ist. Innerhalb des Facebook Konzernes werden daher auch Ihre personenbezogenen Daten in verschlüsselter Form in die USA übermittelt. Sie wurden bereits vor Erteilung Ihrer Einwilligung informiert, dass die USA über kein den Standards der EU entsprechendes Datenschutzniveau verfügt. Insbesondere können US-Behörden und Geheimdienste zu Kontroll- und Überwachungszwecken auf Ihre Daten zugreifen, ohne dass Sie darüber informiert werden und ohne dass Sie dagegen rechtlich vorgehen können.
Der Europäische Gerichtshof hat aus diesem Grund in einem Urteil den früheren Angemessenheitsbeschluss (Privacy Shield) für ungültig erklärt. Daher existiert kein Angemessenheitsbeschluss gem. Art 45 Abs 3 DS-GVO und – sofern die von WhatsApp eingezogenen Standarddatenschutzklauseln unzureichend sein sollten – keine geeigneten Garantien gem Art 46 DS-GVO. Daher gilt Ihre Einwilligung zur Teilnahme am WhatsApp-Service insbesondere auch für den Datentransfer in die USA. Rechtsgrundlage für die Datenübermittlung in die USA ist sohin Ihre Einwilligung gemäß Art 49 Abs 1 lit a iVm Art 6 Abs 1 lit a DSGVO.
Wir dürfen Sie aber darauf hinweisen, dass etwa die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des deutschen Bundeslandes Saarland (saarländische Datenschutzbehörde) nach umfangreicher Prüfung festgestellt hat, dass WhatsApp aufgrund der Ende-zu-Ende Verschlüsselung keine Kenntnis der Inhalte der Kommunikation zwischen uns und Ihnen erhält. Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: https://www.datenschutz.saarland.de/fileadmin/user_upload/uds/PM/2020/PM_WhatsApp.pdf.
Ungeachtet dessen verbleibt uns festzuhalten, dass wir – abgesehen von der Verarbeitung im Rahmen der Auftragsverarbeitung – wohl keine abschließende Kenntnis von den von und bei WhatsApp durchgeführten Datenverarbeitungen haben. Diesbezüglich dürfen wir Sie ebenfalls auf die Datenschutz-Informationen von WhatsApp verweisen, etwa abrufbar unter: https://www.whatsapp.com/legal/#privacy-policy-how-we-use-information.